Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur digitalen Vignette

Allgemeine Fragen

  • Was ist die digitale Vignette und wie funktioniert sie?

    Die digitale Vignette ist seit 2023 die einzige Form der Mautberechtigung für Fahrzeuge bis 3,5t auf österreichischen Autobahnen. Anstatt eines physischen Aufklebers wird Ihr Fahrzeugkennzeichen in der zentralen Datenbank der ASFINAG registriert. Automatische Kamerasysteme überprüfen die Kennzeichen und gleichen sie mit der Datenbank ab. Eine Anbringung am Fahrzeug ist nicht mehr nötig.

  • Wo kann ich die digitale Vignette kaufen?

    Sie können die digitale Vignette kaufen bei: ASFINAG-Website (shop.asfinag.at), ASFINAG-App (iOS und Android), Tankstellen in Österreich und an Grenzübergängen, Tabak-Trafiken, ÖAMTC- und ARBÖ-Stellen. Für den Online-Kauf benötigen Sie Ihr Kennzeichen, ein Zahlungsmittel und eine E-Mail-Adresse.

  • Ab wann ist die digitale Vignette gültig?

    Die digitale Vignette ist ab 18:00 Uhr des Vortages des gewählten Startdatums gültig. Das bedeutet: Wenn Sie als Startdatum den 15. März wählen, ist die Vignette bereits ab dem 14. März um 18:00 Uhr gültig. Dies gilt für alle Vignettentypen.

  • Was passiert, wenn ich ohne gültige Vignette fahre?

    Wer ohne gültige Vignette auf einer mautpflichtigen Strecke fährt, muss eine Ersatzmaut von 120 Euro bezahlen. Bei Nichtzahlung kann eine Anzeige erfolgen, die zu einer Verwaltungsstrafe von bis zu 3.000 Euro führen kann. Die Kontrolle erfolgt automatisch durch Kamerasysteme.

  • Kann ich die Vignette auf ein anderes Fahrzeug übertragen?

    Nein, die digitale Vignette ist an das Kennzeichen des Fahrzeugs gebunden und nicht übertragbar. Bei einem Kennzeichenwechsel (z.B. Kauf eines neuen Fahrzeugs) müssen Sie eine neue Vignette kaufen. Eine Rückerstattung der alten Vignette ist grundsätzlich nicht möglich.

  • Brauchen Elektrofahrzeuge eine Vignette?

    Seit 2024 sind reine Elektrofahrzeuge von der Vignettenpflicht in Österreich befreit. Das gilt für Fahrzeuge, die ausschließlich elektrisch angetrieben werden. Hybridfahrzeuge (Plug-in-Hybride) sind hingegen vignettenpflichtig. Die Befreiung gilt für alle Vignettentypen.

  • Was ist der Unterschied zwischen Vignette und Sondermaut?

    Die Vignette berechtigt zur Nutzung aller ASFINAG-Autobahnen und Schnellstraßen. Einige besonders aufwendige Strecken (Tunnel, Gebirgspässe) haben zusätzlich eine Sondermaut, die unabhängig von der Vignette bezahlt werden muss. Beispiele: Brenner Autobahn A13, Tauernautobahn A10, Karawanken Tunnel.

  • Wie kann ich die Gültigkeit meiner Vignette prüfen?

    Sie können die Gültigkeit Ihrer Vignette über die ASFINAG-Website (asfinag.at) oder die ASFINAG-App prüfen. Geben Sie dazu Ihr Kennzeichen ein. Es empfiehlt sich, die Gültigkeit vor jeder längeren Fahrt zu überprüfen.

  • Was tun, wenn ich ein falsches Kennzeichen eingegeben habe?

    Kontaktieren Sie sofort den ASFINAG-Kundenservice (Tel: 0800 400 12 440, kostenlos aus Österreich). Eine Korrektur ist in bestimmten Fällen möglich, aber nicht garantiert. Es ist daher wichtig, das Kennzeichen vor dem Kauf sorgfältig zu prüfen.

  • Gibt es eine Vignette für Motorräder?

    Ja, Motorräder benötigen ebenfalls eine Vignette, zahlen aber einen günstigeren Preis. Die Motorrad-Vignette 2025 kostet: Jahresvignette 38,20 €, 2-Monats-Vignette 14,50 €, 10-Tages-Vignette 5,80 €. Beim Kauf müssen Sie die Fahrzeugkategorie "Motorrad" auswählen.

  • Kann ich die Vignette im Voraus kaufen?

    Ja, Sie können die Vignette bis zu 30 Tage im Voraus kaufen. Die Jahresvignette für das nächste Jahr ist bereits ab dem 1. Dezember des laufenden Jahres erhältlich. Das Startdatum können Sie frei wählen.

  • Was ist bei ausländischen Kennzeichen zu beachten?

    Bei ausländischen Kennzeichen müssen Sie beim Kauf die korrekte Länderkennung auswählen und das Kennzeichen genau so eingeben, wie es auf dem Nummernschild steht. Achten Sie auf Sonderzeichen und Umlaute. Die Vignette gilt dann für das eingegebene Kennzeichen.

Beschwerden und Anfragen

Bei Problemen mit Ihrer Vignette oder Fragen zur Maut wenden Sie sich an:

KontaktstelleZuständigkeitKontaktBearbeitungszeit
ASFINAG KundenserviceVignettenprobleme, Korrekturen0800 400 12 440 (kostenlos AT)Sofort / 1–2 Werktage
ASFINAG E-MailSchriftliche Anfragen[email protected]3–5 Werktage
BezirksverwaltungsbehördeEinspruch gegen StrafeZuständige Behörde am Tatort4–8 Wochen
ÖAMTC RechtsberatungRechtliche FragenÖAMTC-Stellen österreichweitNach Vereinbarung

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